Das Trauergespräch

Allgemeine Informationen zu Bestattungsarten

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Das Trauergespräch

Im Trauergespräch mit dem von den Angehörigen ausgewählten Bestattungsinstitut wird über den Ablauf der Bestattung, die Trauerfeier und die Formalitäten gesprochen. Das Trauergespräch und die Planung der Bestattung sind die ersten Schritte der Trauerbewältigung und sollten daher von den Angehörigen mitgestaltet werden.

Ein Bestatter:in ist in dieser Situation auch eine Art Lebensberater für Menschen in Krisensituationen. Mit viel Mitgefühl und Verständnis für die eigenen Gefühle und den Schmerz, der durch den Verlust entstanden ist, werden Sie durch das Trauergespräch geführt. Dennoch müssen Sie, sofern kein Bestattungsvorsorgevertrag besteht, viele Entscheidungen treffen und Formalitäten besprechen. 

 

Das Trauergespräch kann in den Räumen des Bestattungsinstituts oder bei Ihnen Zuhause stattfinden, um in aller Ruhe und Ausführlichkeit die gewünschte Beisetzung zu besprechen und festzulegen.

Jeder Mensch begeht die Zeit des Abschiednehmens auf seine Weise. Die Planung für einen würdevollen Abschied ist sehr individuell. Bei der Planung  sollten die Wünsche und Vorstellungen des/der Verstorbenen respektiert und den Hinterbliebenen genügend Raum für den Abschied gegeben werden. Im Trauergespräch finden Sie die notwendige und gewünschte Begleitung.

Was wird im Trauergespräch besprochen?

Die Bestattungsart

Sie wählen aus, auf welche Art und Weise der Verstorbene bestattet werden soll. 

Möglich sind Erdbestattungen oder Feuerbestattungen.

Weitere Informationen zu den Besattungsarten finden Sie hier.

Auswahl Sarg / Urne

Die Auswahl des Sarges für die Erdbestattung.

Bei einer Feuerbestattung: Die Auswahl eines Sarges (oft eine einfachere Ausführung, da der Leichnam mit Sarg im Krematorium verbrannt wird) und einer Urne.

Die Trauerfeier

  • Ist eine Trauerfeier gewünscht? In welchem Rahmen und Umfang soll die Trauerfeier stattfinden?
  • Zu welchem Zeitpunkt soll die Trauerfeier stattfinden?
  • Ort der Trauerfeier (Kapelle, Trauerhalle des Bestattungsunternehmen)?
  • Pastor:in/Pfarrer oder Trauerredner:in?
  • Trauerkaffee nach der Trauerfeier?
  • Soll sich das Bestattungsunternehmen um die komplette Abwicklung kümmern?
  • Der Termin für die Trauerfeier und Beisetzung?

Mehr zur Trauerfeier finden Sie hier.

Todesanzeige und Trauerdruck

Ist eine Traueranzeige in der regionalen Tageszeitung, Wochenblatt und/oder eine Online-Traueranzeige gewünscht?

Sie wählen einen passenden Trauertext und ein Motiv für eine Todesanzeige aus. Ihr Bestatter:in unterstützt Sie dabei.

Soll sich das Bestattungsunternehmen um Trauerbriefe, Trauerkarten und Danksagungskarten kümmern? – Wer von den Angehörigen, Freunden und Bekannten soll eine Trauerkarte erhalten? Diese Fragen müssen Sie klären.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch der Eltern

Weitere Unterlagen, die Sie bereithalten sollten:

  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Versicherungsunterlagen
  • Lebensoder Sterbegeldversicherungspolice
  • Rentenunterlagen (VersicherungsNr.)
  • evtl. Kleidung für den Verstorbenen

Was können Sie vor dem Trauergespräch tun?

Sie können sich auf das Trauergespräch vorbereiten.

Als Erstes sollten Sie sich einen Block und Stift zur Hand nehmen und anfangen alle Fragen aufzuschreiben, die Ihnen zur Bestattung, der Trauerfeier oder den Formalitäten einfallen. Ihr Bestatter:in wird diese dann mit Ihnen besprechen.

Wenn eine Bestattungsvorsoge besteht, sind bereits die meisten Fragen im Sinne des/der Verstorbenen:in geregelt.

Besteht keine Bestattungsvorsorge:

  • Machen Sie sich Gedanken welche Wünsche der/die Verstorbene für seine/ihre Beisetzung hatte, gibt es einen „Letzten Willen“?
  • Welche Bestattungsart soll gewählt werden, wie sahen die Vorstellungen des Verstorbenen aus?
  • Soll eine Trauerfeier stattfinden und in welchem Rahmen? Soll jemand Pastor:in/Pfarrer:in, Trauerredner:in oder ein Familienmitglied, Freund:in einen Nachruf oder eine Rede halten?
  • Möchten Sie an der Ausgestaltung der Gedenkfeier aktiv mitwirken? (Es gibt vieles, was bei der Trauerbewältigung helfen kann. Für Kinder kann es zum Beispiel hilfreich sein, wenn sie den Sarg zum Abschied bemalen oder Abschiedsgeschenke in den Sarg legen können.)
  • Gibt es Lieblingsblumen oder noch wichtiger: Gibt es Blumen, die der/die Verstorbene nicht mochte? Gibt es eine Lieblingsfarbe, die auch bei der Ausgestaltung der Trauerfeier verwendet werden soll? Auch ein wichtiges Hobby kann als Thema für die Trauerfeier aufgegriffen werden.
  • Wie viele Angehörige, Freunde und Bekannte werden wohl zur Trauerfeier kommen?
  • Wünschen Sie eine Trauerfeier mit Sarg oder mit der Urne? Es besteht auch die Möglichkeit, eine größere Trauerfeier mit Sarg zu veranstalten und nach der Einäscherung eine kleine Trauerfeier mit Beisetzung im Rahmen der engsten Familie abzuhalten.
  • Wünschen Sie sich lieber eine Verabschiedung und Beisetzung im engsten Familienkreis?
  • Möchten Sie Ihrem Angehörigen etwas mit in den Sarg legen? Fotos, Briefe, Schmuck, ein Bild der Kinder oder Enkelkinder, ein Kuscheltier oder ähnliches?

Hinweis

Ihr Bestattungsunternehmen sollte Ihnen, eine nachvollziehbare Aufstellung aller anfallenden Gebühren der Behörden und Friedhofsverwaltungen sowie die weiteren externen Kosten und Kosten für die Leistungen des Bestattungsunternehmens auflisten. So können Sie in Ruhe und gut informiert Ihre Entscheidungen treffen.

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