Digitaler Nachlass

Allgemeine Informationen zum digitalen Nachlass

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Was ist der digitale Nachlass?

Das Internet und mobile Geräte nehmen heute einen großen Stellenwert im Leben vieler Personen ein. Unternehmen digitalisieren sich, viele Dienstleistungen können von zu Hause erledigt werden, ohne einen Schritt vor die Tür zu setzen. Online-Banking, Online-Handel, digitale Medien-Abos, berufliche oder soziale Netzwerke sind nur einige Beispiele.

Stirbt ein Familienmitglied, so hinterlässt es heutzutage fast immer auch einen digitalen Fußabdruck im Netz und einen sogenannten digitalen Nachlass.

Das fängt bei einem Smartphone an, für das sie ein Konto bei Apple oder Google haben müssen, um Apps zu nutzen. Für ein solches Konto benötigt man wiederum ein E-Mail-Konto.

Wichtig sind beim digitalen Nachlass: Online-Banking Konten und Verträge/Abo, die Kosten verursachen.

Auch soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing oder ähnliche möchte man evtl. gelöscht haben. – Zeit sich jetzt schon darüber Gedanken zu machen!

Sterbefall & Internet: Was passiert mit den Daten?

Schon zu Lebzeiten ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie der digitale Nachlass im Todesfall geregelt werden soll. Eine Liste über bestehende Internetaccounts sowie Zugangsdaten sind dabei ein wichtiger Faktor.

In einer Vollmacht oder im Testament können Regelungen getroffen werden, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist und wer sich darum kümmern sollte.

Lange war nicht geregelt, ob und in welcher Form Provider den Hinterbliebenen Zugang zu Onlinekonten gewähren sollen. Inzwischen gibt es Gerichtsentscheidungen, die Anbieter verpflichten, Erben Zugang zu Nutzerkonten zu gewähren. Auch wenn diese nicht im Besitz der Passwörter sind!

Welche Herausforderungen gilt es im Hinblick auf den digitalen Nachlass zu meistern?

Hinterlassen Verstorbene keine Hinweise, wo sie im Internet aktiv waren, welche Accounts bestehen und welche Zugangsdaten bestehen, haben Erben kaum eine Chance, den digitalen Nachlass zu ordnen. Folgende Fragen sollten bedacht werden:

  • Wo bestehen Online-Konten und Accounts?
  • Welche Domains sind relevant?
  • Wie lauten Benutzername und Passwort für den Zugriff?
  • Wie ist im Sinne des Verstorbenen mit dessen persönlichen Daten in Online-Konten zu verfahren?

 

Beispiel: Viele Verbraucher haben heute Giro- oder Tagesgeldkonten bei Online-Banken. Geht aus den persönlichen Unterlagen oder dem Testament eines Verstorbenen nicht hervor, dass solche Konten bestehen, wird es Erben schwerfallen, sich Zugang zu den Konten zu verschaffen. Bei welcher Bank besteht ein Konto? Welcher Benutzername, welche Identifikation und welche Passwörter wurden benutzt?

Was passiert mit dem Guthaben, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Im ungünstigsten Fall kann die Bank das Guthaben vereinnahmen.

Haben die Erben die durch die Zugangsdaten für Online-Konten, können sie als Rechtsnachfolger auf das Guthaben zugreifen und das Konto löschen. 

Wie kann der digitale Nachlass zu Lebzeiten geordnet werden?

Wer sich mit seinem Nachlass und seinem Testament beschäftigt, um zu regeln, auf welche Weise seine Vermögenswerte später auf die Erben übergehen, der sollte seinen digitalen Nachlass nicht außer Acht lassen.

Testamentarisch kann eine Person bestimmt werden, die den digitalen Nachlass nach dem Tod regelt. Diese Person muss nicht zum Kreis der Erben gehören, es kann sich dabei auch um einen Nachlassverwalter oder eine Vertrauensperson handeln. Diese muss bevollmächtigt werden, nach dem Willen des Verstorbenen den digitalen Nachlass abzuwickeln.

Dazu sind klare Angaben nötig, welche Konten im Internet bestehen, welche Zugangsdaten nötig sind und wie mit den Konten zu verfahren ist.

Übrigens: Das betrifft auch den persönlichen E-Mail-Verkehr. Was soll gelöscht werden? Gibt es Personen, die über den Sterbefall informiert werden sollen?

Wie kann eine Person zum Verwalter des digitalen Nachlasses bestimmt werden?

Die Person, die den digitalen Nachlass regeln soll, kann in einem Testament benannt und mit Aufgaben ausgestattet werden. Es ist aber auch möglich, eine handschriftliche Vollmacht zu verfassen und dort zu regeln, wie mit Online-Konten zu verfahren ist. Es ist ebenfalls möglich zu bestimmen, dass digitale Endgeräte, wie Tablet, Computer, Laptops oder Smartphones zerstört und entsorgt werden müssen.

Wichtig: Aus der Vollmacht muss klar hervorgehen, dass sie über den Tod hinaus Gültigkeit behält, sowie mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen sein!

Heute gibt es auch Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, den digitalen Nachlass verstorbener Personen abzuwickeln. Klare Absprachen und Anweisungen sind hier besonders wichtig. Wichtig ist auch, dass der Anbieter zwingend vom eigenen Tod erfahren muss, um dann tätig zu werden!

Was passiert, wenn der Verstorbene keine Regelungen zu seinem digitalen Nachlass getroffen hat?

Wenn der digitale Nachlass nicht testamentarisch oder über Vollmachten geregelt ist, ist Recherchearbeit gefragt. Viele Aktivitäten des Verstorbenen lassen sich im Internet recherchieren. Voraussetzung: der Zugang zum Computer des Verstorbenen ist gegeben.

Wer feststellt, dass der/die Verstorbene Accounts zum Beispiel bei sozialen Netzwerken hatte, aber die Passwörter nicht kennt, kann sich an den Anbieter wenden. Zwar werden auch heute noch die Zugänge bisweilen verweigert, es gibt jedoch eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die klargestellt hat, dass Hinterbliebene Zugriff auf Nutzerkonten verstorbener Familienmitglieder erhalten müssen (BGH III ZR 183/17).

Datenschutz als Argument greift dabei nicht. Schließlich können Erben auch vertrauliche Briefe des Erblassers einsehen. Gleiches gilt für digitale Daten.

Legen Erben die Sterbeurkunde des Nutzers sozialer Netzwerke vor und können sich selbst als Erben ausweisen, so erhalten sie in der Regel keinen direkten Zugriff auf das Profil des Verstorbenen. Sie erwirken aber, dass das Konto deaktiviert oder gelöscht wird. 

Digitale Kommunikation hat im Leben vieler Menschen einen hohen Stellenwert. Deshalb sollte auch der digitale Nachlass und der Wille, wie damit verfahren werden soll, bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten nicht außer Acht gelassen werden!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002

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