Erbschaftssteuer
Allgemeine Informationen zum Thema Erbschaftssteuer / Erbschaftssteuerrecht
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Erbschaftssteuerrecht
Ein paar Grundlegende Informationen zum Thema Erbschaftssteuer und die Höhe der Freibeträge, die Ihnen als Erbe zustehen.
Was muss bei der Erbschaftssteuer beachtet werden?
Mit dem Tod eines Menschen sind in der Regel nicht nur Trauer und Schmerz verbunden, sondern auch eine Erbschaft. Das deutsche Erbrecht schreibt zwingend einen Rechtsnachfolger für die hinterlassenen Vermögenswerte, Guthaben oder Schulden vor, mit allen Rechten und Pflichten. Die Regelungen des Erbrechts sind sehr komplex und für Laien nicht leicht verständlich. Hinzu kommt, dass die Basis des Erbrechts schon sehr alt ist und mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch um 1900 in Kraft trat. Patchworkfamilien zum Beispiel kommen im Erbrecht nicht vor, es kennt nur den klassischen Fall von Familie, nämlich Vater, Mutter und Kinder. Es kann also nicht verwundern, dass die Regelungen des Erbrechts und Erbschaftssteuerrechts, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, so manchen Erben überraschen.
Es ist deshalb ratsam, sich schon zu Lebzeiten mit den Aspekten von Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht vertraut zu machen, damit Überraschungen erst gar nicht entstehen. Im Sterbefall haben die Hinterbliebenen in der Regel mit Trauer und Schmerz zu kämpfen und vielerlei Formalien zu beachten. Da ist es hilfreich, wenn die gesetzlichen Aspekte in den Grundzügen schon bekannt sind. Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht sind hier die richtigen Ansprechpartner und führen Familien durch alle wichtigen Aspekte, helfen bei der Nachlassplanung und stehen beratend zur Seite.
Wichtig: Erben oder Vermächtnisnehmern haben nicht nur das Recht, den Nachlass zu vereinnahmen, sie haben auch die Pflicht, Erbschaftssteuer an den Staat abzuführen. Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz verankert und wird juristisch als Erbanfallsteuer bezeichnet.
Erbschaftssteuer
Wenn Vermögen von einer auf die nächste Generation vererbt wird, fällt auch Erbschaftssteuer an, die an den Staat abzuführen ist. Allerdings stehen Erben beträchtliche Freibeträge zu. Nur die über den Freibetrag hinaus vererbte Differenz der Vermögenswerte des Nachlasses wird besteuert, sodass tatsächlich nur sehr große Nachlasse tatsächlich besteuert werden.
Ehepartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.
Die Kinder des Verstorbenen machen einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend und Enkel profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Geschwister des Erblassers und weiter entfernte Verwandte der höheren Ordnungen (Mehr zum Thema Erbfolge), können Freibeträge in Höhe von jeweils 20.000 Euro geltend machen.
Übrigens: Ehepartnern steht auch ein weiterer Freibetrag für die weitere Versorgung zu. Dieser beträgt bis zu 256.000 Euro. Die Kinder des Erblassers können diesen gegebenenfalls mit Einschränkungen geltend machen.
Die Tabelle gibt einen ersten Richtwert, wem welche Freibeträge zustehen und die Erbschaftssteuerklassen (I, II oder III), die berücksichtigt werden müssen.
Erbe |
Höhe des Freibetrags |
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner |
500.000 Euro |
Kinder und Enkelkinder (wenn die Eltern nicht mehr leben), Stiefkinder, Adoptivkinder |
400.000 Euro |
Enkelkinder |
200.000 Euro |
Urenkel, Eltern und Großeltern |
100.000 Euro |
Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern |
20.000 Euro |
Nicht verwandte Erben |
20.000 Euro |
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