Bestattungspflicht

Allgemeine Informationen zur Bestattungspflicht

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Besattungspflicht

Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen (BestattG) der Bundesländer geregelt. 

Angehörige eines Verstorbenen sind dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Bestattung zu veranlassen.

 

Als Grundsatz: Bestattungspflichtig sind die Angehörigen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, in folgender Rangfolge:

1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.

Von der Bestattungspflicht sind die hier aufgeführten  Angehörigen betroffen. Die Bestattungspflicht greift auch, wenn man zur verstorbenen Person keinen Kontakt hatte. 

Kümmert sich niemand um eine Bestattung, so veranlasst die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung.

Die Gemeinde / Ordnungsamt übernimmt die Bestattungskosten. Die Kosten werden jedoch bei den Angehörigen, sofern vorhanden, eingefordert.

Die Bestattungspflicht regelt nicht nur die Plichten, sondern gibt den Angehörigen auch das Recht zur Organisation der Bestattung.

Weitere Informationen

In Niedersachsen wird die Bestattungspflicht über das: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG), geregelt.

Das Gesetz können Sie sich hier als PDF herunterladen: Niedersaechsisches Bestattungsgesetz.pdf

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