Bestattungspflicht
Allgemeine Informationen zur Bestattungspflicht
TRAUERPORTAL WINSEN
Besattungspflicht
Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen (BestattG) der Bundesländer geregelt.
Angehörige eines Verstorbenen sind dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Bestattung zu veranlassen.
Als Grundsatz: Bestattungspflichtig sind die Angehörigen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, in folgender Rangfolge:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.
Von der Bestattungspflicht sind die hier aufgeführten Angehörigen betroffen. Die Bestattungspflicht greift auch, wenn man zur verstorbenen Person keinen Kontakt hatte.
Kümmert sich niemand um eine Bestattung, so veranlasst die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung.
Die Gemeinde / Ordnungsamt übernimmt die Bestattungskosten. Die Kosten werden jedoch bei den Angehörigen, sofern vorhanden, eingefordert.
Weitere Informationen
In Niedersachsen wird die Bestattungspflicht über das: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG), geregelt.
Das Gesetz können Sie sich hier als PDF herunterladen: Niedersaechsisches Bestattungsgesetz.pdf
TRAUERPORTAL WINSEN