Allgemeine Informationen zum Thema „Grab und Grabstein“
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Grab und Grabstein
Zum Gedenken an verstorbene Menschen wird ein Grabstein am Grab errichtet. Ebenfalls dienen Grabsteine zur Kennzeichnung eines Grabes. Es gibt viele verschiedene Grabsteinarten, wie es auch viele verschiedene Menschen gibt. Zudem gibt es regionale Unterschiede.
Wie sieht ein Grabstein aus und welche Arten von Grabsteinen gibt es?
In der Regel stehen Informationen zu dem Verstorbenen auf dem Grabstein, zum Beispiel der Name, Geburtsname und das Geburts- und Todesdatum. Es gibt auch die Möglichkeit auf dem Grabstein Bildmotive, Trauersprüche oder einen QR-Code zu integrieren. In einem QR-Code können zum Beispiel Bilder und Daten hinterlegt werden.
Der Breitstein ist beispielsweise für Doppel- oder Familiengräber, dieser bietet viel Platz für mehrere Inschriften.
Eine weitere Möglichkeit sind Reihengrabsteine. Diese sind kleiner als Breitsteine und bieten Platz für die Inschrift eines Verstorbenen.
Auch möglich sind Grabstele, das sind feststehende Pfeiler, auf welchen die Inschrift des Verstorbenen steht.
Eine weitere Option ist die Grabplatte, diese liegt auf dem Grab und wird meistens für ein Urnengrab verwendet.
Kissensteine sind in der Regel wie ein aufgeschlagenes Buch oder wie ein Herz geformt. Sie stehen nicht aufrecht, sondern liegen am Kopfende des Grabes. Eine etwas günstigere Variante von Grabmalen sind Grabkreuze aus Holz.
Beschränkungen für Grabsteine:
In Deutschland gibt es verschiedene Vorgaben der Friedhöfe, welche bei der Wahl des Grabsteines zu beachten sind. Das Aussehen der Grabsteine ist in jeder Friedhofsordnung festgelegt. Dabei kann zum Beispiel vorgeschrieben sein, welche Größe zulässig ist, welche Farben gestattet sind oder auch welche Oberflächenbearbeitung erlaubt ist. Diese Beschränkungen dienen dazu, das soziale Ungleichgewicht zu verhindern, denn nach dem Tod sei jeder gleich, so die Kirche.
Ein weiterer Grund, dass das Aussehen des Grabes in das Gesamtbild des Friedhofs passen muss. Dies heißt jedoch nicht, dass es innerhalb dieser Festlegung keine Freiräume gibt, es gibt immer noch viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, bei welchen Sie beispielsweise auch einen Steinmetz oder die Friedhofsverwaltung um Rat fragen können. In der Regel müssen Grabsteine vor dem Aufstellen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Preise der Grabsteine:
Eine große Rolle bei der Preisgestaltung spielen beispielsweise das Material, die Größe, die Schrift oder auch die Verzierungen. Daher können die Preise für die Grabsteine sehr unterschiedlich ausfallen.
Grabarten:
Es gibt viele verschiedene Grabarten auf einem Friedhof, jedoch bieten nicht alle Friedhöfe jede Grabart an.
Folgende Grabarten gibt es:
Anonymes Grab:
Halbanonymes Grab:
Auch das halbanonyme Grab befindet sich auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Hier wird bei dem einzelnen Grab keine Kennzeichnung vorgenommen, jedoch erfolgt die gemeinschaftliche Namensnennung auf einer Gedenktafel oder einem Gedenkstein.
Wahlgrab:
Bei dieser Grabart kann die Grabstelle auf dem Friedhof unter den verfügbaren Stellen frei ausgewählt werden. Wahlgräber gibt es sowohl für Särge als auch für Urnen. Ein Wahlgrab kann sowohl Einzelstelle als auch Doppelstelle oder Familiengrab sein. Des Weiteren kann das Grabnutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
Kolumbarium:
Baumgrab:
Ruhezeit und Nutzungsrecht auf dem Friedhof:
Die Ruhezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf. Die Ruhefrist ist vorgeschrieben, damit sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten vollständig in der Erde zersetzen kann. Auf Grund der unterschiedlichen Beschaffenheit von Böden, weichen die Ruhezeiten auf verschiedenen Friedhöfen voneinander ab. Die Ruhezeit bei Urnengräbern beträgt in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren und Erdgräber haben eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
Darüber hinaus erhalten bei Erwerb Angehörige automatisch das Nutzungsrecht einer Grabstelle. Gleichzeitig treten mit dem Nutzungsrecht der Grabstelle auch Pflichten auf. Dies wäre beispielsweise die angemessene Grabpflege. Können oder wollen Angehörige diese nicht selbst übernehmen, so ist es möglich eine Friedhofsgärtnerei damit zu beauftragen.
Die Grabauflösung:
Wenn ein Grab aufgelöst werden soll, erhalten die Angehörigen oder die Grabnutzungsberechtigten eine Nachricht vom Friedhofsamt. Nun gibt es die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder die Grabstätte innerhalb der gegebenen Frist aufzulösen.
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Grabsteine - Steinmetze & Grabpflege
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